AGB’s

 

1.  Vertragliche Grundlage

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen von Maler Civrilli GmbH, welche dem Kunden mit der Offerte ausgehändigt werden, bilden zusammen mit den gesetzlichen Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts die vertragliche Grundlage für die bestellten Malerarbeiten.

 

2. Malerarbeiten

Das Unternehmen gewährleistet die sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Malerarbeiten nach dem aktuellen Stand der Technik in der Schweiz, welcher sich aus den relevanten technischen Normen und Empfehlungen sowie Merkblättern des SMGV ergibt.

 

3. Vergütung

Die Vergütung richtet sich nach der Vereinbarung gemäss Werkvertrag/ Offerte.

Maler Civrilli GmbH ist berechtigt, Akontorechnungen zu stellen.

Der Kunde bezahlt die mit Ablieferung der Malerarbeiten fällige Forderung innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung. Für Regiearbeiten gelten die vereinbarten Tarife gemäss Werkvertrag/ Offerte.

4. Prüfung der Malerarbeiten

Der Kunde prüft die Malerarbeiten umgehend nach deren Abschluss.

Stellt er dabei Mängel fest, halten der Kunde und Maler Civrilli GmbH Mängel mit Vorteil schriftlich fest und vereinbaren gleichzeitig die Details über eine allfällige Nachbesserung (Umfang und Frist). Der Kunde kann weitere Forderungen (Wandelung, Minderung oder Schadenersatz) nur geltend machen, wenn das Malergeschäft die Nachbesserung überhaupt nicht ausführt oder das Ergebnis trotz Nachbesserung nicht mangelfrei ist.

 Prüft der Kunde die Malerarbeiten nicht umgehend nach deren Abschluss oder innert 7 Tagen, so gelten die Malerarbeiten als mangelfrei genehmigt.

 

5. Untergrundprüfung und Warnpflicht 

5.1. Der Auftragnehmer prüft den Untergrund im Rahmen der branchenüblichen Sorgfaltspflicht auf seine sichtbare Beschaffenheit (Oberflächenfeuchtigkeit, Tragfähigkeit, Sauberkeit).

5.2. Eine Prüfung der gesamten Bauphysik, insbesondere der inneren Wandkonstruktion, vorhandener oder fehlender Dampfsperren, Wärmedämmverbundsysteme oder der Hinterlüftung, ist nicht Bestandteil des Malerauftrags.

5.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer unaufgefordert über bauliche Besonderheiten oder bekannte Mängel in der Bauphysik (z. B. Feuchtigkeitsprobleme, fehlende Sperrschichten) zu informieren und entsprechende Baupläne zur Verfügung zu stellen.

 

6. Haftung

6.1. Die Maler Civrilli GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden am Anstrich (wie Blasenbildung, Abplatzungen oder Verfärbungen), die auf bauphysikalische Mängel zurückzuführen sind, die für den Auftragnehmer bei der oberflächlichen Prüfung nicht erkennbar waren.

6.2. Insbesondere wird die Haftung für Schäden ausgeschlossen, die durch Diffusionsvorgänge (Feuchtigkeitstransport von innen nach aussen), mangelhafte Dampfsperren oder Kondenswasserbildung innerhalb der Bauteile entstehen.

6.3. Treten Schäden nur an spezifischen Bauteilen auf, während der restliche Anstrich intakt bleibt, gilt dies als Indiz für einen bauseitigen Mangel am Untergrund und nicht als Ausführungsfehler des Auftragnehmers.

 

7. Verjährung

Die Verjährungsfristen für Forderungen des Kunden aus Sachgewährleistungen (also für Forderungen aufgrund von mangelhaften Malerarbeiten) werden einheitlich auf zwei Jahre festgelegt.

 

8. Kosten für die Beratung und Begutachtung des Objektes 

Maler Civrilli GmbH behält sich das Recht, die Kosten für Anfahrt, Aufwand für die Begutachtung der Untergründe aller Art, Fachmännische Beratung vor Ort, Lieferung von Muster und Kollektionen, erstellen von Offerten/ Ausschreibungen gemäss SIA oder NPK ohne die Kopfzeile Maler Civrilli GmbH mit einem Stundenansatz von 150 Franken zu verrechnen.

Hierbei handelt es sich um verursachte Lohn-, Treibstoff-, Materialkosten.

Bei Zusage des Auftrages, werden Ihnen die Kosten angemessen gutgeschrieben.

Für die Offerten Erstellung im Sinne ein Angebot von Maler Civrilli GmbH ist kostenlos.

 

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Das Maler Civrilli Team